Leistungen

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Behandlungspflege (SGBV)

Von Behandlungspflege spricht man, wenn im Rahmen einer ärztlichen Behandlung eine pflegerische Versorgung notwendig ist.

Sie wird in der Regel verschrieben, um einen Krankenhausaufenthalt zu verkürzen oder zu vermeiden und um die ärztliche Behandlung zu sichern.

Maßnahmen zur Behandlungspflege sind medizinische Hilfeleistungen, welche nicht vom behandelnden Arzt, sondern von einer examinierten Pflegekraft erbracht werden.

Solche Maßnahmen sind zum Beispiel :

Verbandswechsel

Dekubitusbehandlung

Ulcus cruris Behandlung (offene Beine oder Füße)

Anlegen von Kompressionsverbänden

Blasenkatheder legen

Flüssigkeitsbilanzen

Einläufe

Injektionen

Sauerstoffverabreichung

Medikamentenabgabe

Blutdruckmessungen

Blutzucker - Kontrollen

Anus-Praeterversorgung

Grundpflege(SGB XI)

Die Pflege muss entweder als Unterstützung, teilweiser oder vollständiger Übernahme der Verrichtungen oder aber als Beaufsichtigung oder Anleitung zur Durchführung folgender Tätigkeiten dienen:

Im Bereich der Körperpflege:

das Waschen / Duschen /Baden

Zahnpflege

Kämmen

Rasieren

die Darm- oder Blasenentleerung

Im Bereich der Ernährung:

das mundgerechte Zubereiten der Nahrung

die Aufnahme der Nahrung

Im Bereich der Mobilität:

Aufstehen und Zubettgehen

An- und Auskleiden

Stehen / Gehen

Treppensteigen

Verlassen und Wiederaufsuchen der Wohnung

Im Bereich der hauswirtschaftlichen Versorgung:

Einkaufen

Kochen

Reinigen der Wohnung

Spülen

Wechseln und Waschen der Wäsche und Kleidung

Heizen

Verhinderungspflege (SGB XI)

Der Begriff „Verhinderungspflege“ bezeichnet eine Leistung der Pflegeversicherung. Diese muss sowohl von der sozialen Pflegeversicherung als auch von den privaten Pflegeversicherungen erbracht werden, wenn die gesetzlich festgelegten Voraussetzungen vorliegen.

Geregelt ist diese Leistung im Paragraphen 39 des Elften Buches Sozialgesetzbuch, kurz: § 39 SGB XI. Die genaue Bezeichnung dieser Vorschrift lautet: „Häusliche Pflege bei Verhinderung der Pflegeperson“.

Damit ist auch schon der wesentliche Inhalt dieser Leistung beschrieben: Ist eine Pflegeperson, die eine/n Pflegebedürftige/n mindestens ein halbes Jahr lang gepflegt und hierfür Pflegegeld aus der Pflegeversicherung erhalten hat, an der Erbringung der Pflege – in der Regel aus Krankheits- oder Urlaubsgründen – gehindert, besteht für 28 Tage im Kalenderjahr ein Anspruch darauf, dass der/die entsprechende Pflegebedürftige durch jemand anderes gepflegt wird.

Beratungseinsatz §37,3 (SGB XI)

Zur Sicherung und Verbesserung der Versorgung der Pflegebedürftigen müssen alle, die nur Pflegegeld beziehen zwei mal im Jahr (bei Pflegestufe III in jedem Quartal) einen Pflegedienst kommen lassen. Ziel dieser Pflegeeinsätze oder „Qualitätssicherungsbesuche“ ist einerseits die Beratung.

Häufig werden in der Praxis Fragen zur Höherstufung, Hilfsmittelbeschaffung, zu Hebetechniken oder zur Schmerztherapie angesprochen. Nutzen Sie diese Gelegenheit!

Andererseits dienen diese Einsätze dazu, den Missbrauch des Pflegegeldes zu verhindern.

Immer wieder gab es in der Vergangenheit Schlagzeilen, weil Menschen unter schrecklichen Bedingungen leben mussten, obwohl Pflegegeld zur Verfügung stand. Solche Mißstände sollen durch die Pflegeeinsätze vermieden werden.

Mobile Fußpflege (Selbstzahler)

Medizinische Fußpflege

Entfernen von Hühneraugen

Entfernen von Schwielen

Entfernen von Hornhaut

Entfernen von eingewachsenen Nägeln

Kosmetische Fußpflege

Lackieren der Nägel

Nagelhaut entfernen

Fußzonenmassage

Spangentechnik

Sie haben Fragen zur Pflege daheim

Wenn Sie auf der Suche nach Informationen rund um die Pflege für einen Angehörigen oder für sich selbst sind, dann empfehlen wir Ihnen das Pflegeportal www.pflege.de. Dort finden Sie wertvolle Expertentipps unterteilt in die Rubriken Ratgeber, Service und Magazin. Der Ratgeber gibt Ihnen einen Überblick zu Themen wie barrierefrei Wohnen oder Bauen, Hilfsmittel für Senioren und Pflege oder Aktuelles zur Pflegegesetzgebung und -entlastung. Im Bereich Service können Sie beispielsweise den Pflegegradrechner nutzen, Notrufsysteme vergleichen oder sich einen Handwerker für den barrierefreien Badumbau anbieten lassen. Das Magazin rundet das Pflegeportal mit aktuellen Erfahrungsberichten und Interviews ab.