Pflegekonzept

Vorwort

Unser Pflegekonzept ist die praktische Umsetzung der philosophischen Grundlagen der Pflege im Leitbild. Durch das Konzept werden klare Richtlinien und Handlungsanweisungen für die Mitarbeiter in der Pflege gegeben. Zusätzlich regeln Arbeitsanweisungen, Verfahrensanweisungen und Pflegestandards die Organisation und Arbeitsweise des Pflegedienstes in Bezug auf eine ganzheitliche und individuelle Versorgung der Patienten. Dies basiert auf der rechtlichen Grundlage der gemeinsamen Maßstäbe und Grundsätze gemäß § 80 SGB XI. Die Verantwortung für die Erbringung der Leistungen und die Überprüfung unterliegt der Fachaufsicht der verantwortlich leitenden Pflegefachkraft.

Der Mensch steht im Mittelpunkt unseres Denkens und Handelns.

Mit unserem fachlichen Rat, mit unserer professionellen Pflege und mit der Liebe zum Menschen setzen wir uns für unsere Patienten ein. Unser Team nimmt sich Zeit für die Patienten. Im Mittelpunkt steht die ganzheitliche, individuelle Versorgung der Patienten. Jeder Mensch entwickelt im Laufe seines Lebens seinen ureigenen, unverwechselbaren und damit individuellen Lebensstil, den es in der Pflege zu respektieren und zu unterstützen gilt.

Leistungsangebot

Häusliche Krankenpflege nach ärztlicher Verordnung (Injektionen, Verbände, Kontrolle der Vitalwerte, Infusionstherapie, Tracheal-Kanülen-Versorgung, spezielle Pflege bei Diabetes mellitus oder bei onkologischen Erkrankungen u.a.)

Grundpflege (Hilfe bei der Körperpflege, bei der Nahungsaufnahme, beim Ankleiden u.a.)

Hauswirtschaftliche Versorgung (Wohnung und Lebensbereich reinigen, Einkäufe, Begleitung bei Terminen, Zubereiten einer Mahlzeit u.a.)

Verhinderungs- oder Vertretungspflege (Übernahme der Versorgung bei Urlaub oder Verhinderung der betreuenden Angehörigen oder Pflegepersonen)

Vermittlung von Pflegehilfsmitteln (Krankenbetten, Rollstühle, Gehhilfen, Inkontinenzartikel)v Vermittlung von Service-Leistungen (Frisör,Fußpflege,Rädern,Hausnotrufsysteme,Physiotherapie)

24-Stunden-Bereitschaft (die Versorgung der betreuten Patienten ist entsprechend der gesetzlichen Bestimmungen durch 24-Stunden-Bereitschaft mittels Rufumleitung auf Mobil-Telefone sichergestellt)

Pflegebratungs-Besuche gemäß § 37 SGB XI